Fakultät für Biologie
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Informationen zum Bologna-Prozess

Am 19. Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Nationen die sogenannte Bologna-Deklaration und bekannten sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben.

Durch den Bologna-Prozess wächst Europa im Hochschulbereich stärker zusammen und ermöglicht so eine bessere Nutzung des vorhandenen Wissenspotentials. Schwerpunktthemen des geplanten gemeinsamen europäischen Hochschulraums sind:

  • die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen,
  • die Förderung von Mobilität innerhalb Europas durch gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen und Studienteilabschnitten,
  • der Ausbau der europaweiten Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hochschulbereich.

Die neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master

Die neuen Studienabschlüsse bieten völlig neue Chancen für die Studiengestaltung und Berufsplanung. Ein Bachelorstudium dauert nur drei Jahre und ermöglicht so einen früheren Einstieg in den Beruf. Direkt nach dem Bachelor oder aber nach einer Praxisphase im Beruf besteht die Möglichkeit, ein Masterstudium zu beginnen. Dabei kann man ein inhaltlich auf dem Bachelorstudiengang aufbauendes Masterstudium aufnehmen, einen sogenannten konsekutiven Masterstudiengang. Oder aber man entscheidet sich für ein fachfernes, sogenanntes nicht-konsekutives Masterstudium, das inhaltlich nicht auf einem bestimmten Bachelorabschluss beruht, sondern auf ein interdisziplinäres Berufsbild ausgerichtet ist.

Förderung der Mobilität innerhalb Europas

Die Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal, die Vergleichbarkeit und Anerkennung der jeweiligen Abschlüsse stellen wichtige Grundbedingungen dar, um das enorme Potenzial an und in den europäischen Hochschulen besser zu nutzen. Bestehende Hemmnisse sollen abgebaut und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulentwicklung geschaffen werden. Der Bologna-Prozess trägt dazu mittels folgender Maßnahmen bei:

Modulare Lerninhalte

Die Lerninhalte eines Bachelorstudiengangs sind modularisiert. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten. Jedes Modul soll bestimmte, im Vorfeld definierte Kompetenzen und Studieninhalte vermitteln. So werden Studienanforderungen transparenter und die Studienplanung vereinfacht. Zudem wird die Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalten oder Studienplatzwechseln erleichtert.

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Leistungspunktesystem

Eine erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an Leistungspunkten honoriert (auch „ECTS-Punkte“ nach dem European Credit Transfer System oder „credit points“) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden. Pro Semester sollen 30 ECTS-Punkte erworben werden. Entsprechend sind an der LMU im Rahmen eines Bachelor-Studiums mindestens 180 ECTS-Punkte zu erwerben.

Studienbegleitende Prüfungen

Am Ende jedes Moduls steht jeweils eine studienbegleitende Modulabschlussprüfung. Prüfungen werden somit nicht mehr geblockt in der Mitte und am Ende des Studiums abgehalten, sondern sind studienbegleitend abzulegen. So wird die Arbeitsbelastung gleichmäßiger über das Studium verteilt und Studierende haben eine bessere Kontrolle bezüglich ihrer erbrachten Leistungen pro Semester.

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Qualitätssicherung: Evaluation und Akkreditierung

Systematische und regelmäßige Evaluationen tragen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Forschung an den Hochschulen sowie der Studien- und Arbeitsbedingungen bei. Mittlerweile sind in Deutschland etliche regionale Evaluationsagenturen und regional übergreifende Netzwerke entstanden, die Lehrevaluationen nach internationalen Standards durchführen.
Mit der Akkreditierung wird geprüft, ob die Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Studiengänge fachliche Mindeststandards einhalten bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllen. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche Orientierungen hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde ein nationaler Akkreditierungsrat eingerichtet, der für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards zuständig ist. Der Akkreditierungsrat akkreditiert und überwacht Agenturen, die Studiengangsakkreditierungen durchführen.