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Patentanwalt
Aufgaben:
- Das Patent ist ein Schutzrecht für neu entwickelte Produkte oder ein technisches Verfahren, das den Inhaber vor allem vor Nachahmung seiner Erfindung durch andere schützen soll. Es ermöglicht ihm ein zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol, wodurch es dem Erfinder möglich ist, sich im Markt zu positionieren oder sein Schutzrecht zu verkaufen (DPMA, 2014). Ob es sich bei einer Erfindung tatsächlich um eine Neuheit handelt und somit schützenswert ist, muss jedoch erst geprüft werden. Dies fällt unter anderem in den Aufgabenbereich eines Patentanwalts.
- Bei einem Patentanwalt handelt es sich nicht um einen voll ausgebildeten Juristen, sondern um einen Absolventen eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums, der nach einer zusätzlichen Ausbildung im Patentwesen, Patentanträge für Produkte innerhalb seines Fachbereiches überprüft und in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung eines Patents tätig ist.
- Die Aufgabe eines Patentanwaltes ist es aber auch, die Bedingungen für die Vergabe von Lizenzen auszuformulieren und durchzusetzen, seinen Klienten zu beraten und bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Patentamt oder dem Gericht zu vertreten (§3 PAO).
- Um ein schnelles Verständnis für eine Erfindung zu erlangen ist es wichtig, sich auf ein Gebiet zu spezialisieren. Dies erfolgt bereits durch ein vorausgesetztes technisches oder naturwissenschaftliches Studium, das meist mit einer Promotion abgeschlossen wurde.
- Zusätzlich muss im jeweiligen Fachgebiet ein Jahr praktische Arbeit geleistet worden sein. Dadurch wird sichergestellt, dass ein zukünftiger Patentanwalt genug Erfahrung besitzt, um später Vorgänge und Arbeitsweisen besser nachvollziehen und beschreiben zu können (§6 PAO).
- Werden diese Kriterien erfüllt und hat man einen Ausbildungsplatz bei einem Patentanwalt oder Patentassessor gefunden, kann ein Antrag auf Zulassung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für ein Studium bei der Fernuniversität Hagen gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt dann nach einem positiven Zulassungsbescheid durch die Patentanwaltskammer, wodurch ein zweijähriges „Hagen-Studium“ begonnen werden kann. Innerhalb dieses Studiums wird das Wissen der Anwärter vor allem im Bereich des allgemeinen Rechts ergänzt (§7 PAO).
Verdienst:
- Mit einem Satz von mehr als 40 Stunden Arbeit pro Woche muss in diesem Beruf gerechnet werden. Das Gehalt eines Patentanwalts liegt zwischen 150 bis 400 Euro pro Stunde und kann im Laufe der Jahre noch weiter steigen (tmn, 2014).
Berufschancen und mögliche Arbeitgeber:
- Patentanwälte sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Rund 3300 sind in Deutschland zugelassen (tmn, 2014).
- Viele arbeiten selbständig in einer Kanzlei, oft in einer Gemeinschaft mit anderen Anwälten.
- Des Weiteren können sie auch als Beamte im Patentamt, in Gerichten oder in der Industrie für ein Unternehmen tätig sein (BerufeNet, 2016).
- Es gibt aber auch die Möglichkeit durch ein Weiterbildungsstudium „Examinatorium Europaeum“ und zusätzliche Prüfungen im europäischen Patentwesen tätig zu werden und so Klienten vor dem europäischen Patentamt zu vertreten (Prüfungsordnung FU Hagen, 2011).
Benötigte Qualifikationen:
- Rund 200 Kandidaten beginnen jährlich mit der Ausbildung zum Patentanwalt (tmn, 2014). Diese dauert ca. 34 Monate und setzt sich aus der Arbeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt/ Patentassessor von ca. 26 Monaten, der zweimonatigen Arbeit im DPMA, sowie 6 Monaten im Bundespatentgericht zusammen (§7 PatAnwAPO).
- Nach der erfolgreichen Ausbildung muss zusätzlich eine Abschlussprüfung absolviert werden (§8 PAO). Die Fortbildung ist für einen Patentanwalt ein unerlässlicher Bestandteil seiner Arbeit, da Gesetze und Regelungen im Patentwesen einem ständigen Wandel unterliegen (§39a PAO).
- Der Beruf des Patentanwalts ist sowohl fordernd, als auch abwechslungsreich. Neben Wissen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich und einer guten Kenntnis der Fachterminologie werden überfachliche und persönliche Qualifikationen benötigt. Ein Patentanwalt sollte eine schnelle Auffassungsgabe besitzen und kompetent beraten können (Bundesagentur für Arbeit, 2017).
Literaturverzeichnis:
- Patentanwaltsordnung (PAO) der Bundesrepublik Deutschland. Verfügbar unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/patanwo/ (Zugegriffen: 12.Juli 2017)
- Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang "Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ an der FernUniversität in Hagen vom 16.November 2011. Verfügbar unter:
https://www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/content/pruefungsordnung_hagen_ii_2011.pdf (Zugegriffen: 12.Juli 2017)
- tmn (2014) „Wie werde ich...? Patentanwalt/-anwältin“, Süddeutsche Zeitung, [online] http://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeit-wie-werde-ich-patentanwalt-anwaeltin-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141201-99-01644 (Zugegriffen: 12.Juli 2017)
- BerufeNet (2016) Patentanwalt/-anwältin, Bundesagentur für Arbeit. Verfügbar unter: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/33228.pdf (Zugegriffen: 12. Juli 2017).
- Patentanwalt/-anwältin Kompetenzen (2017) Bundesagentur für Arbeit. Verfügbar unter: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung/berufkompetenzen&dkz=33228&such=patentanwalt (Zugegriffen: 12. Juli 2017).