Fakultät für Biologie
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Forschung & Entwicklung

Aufgaben:

Biologen und Biologinnen untersuchen in der wissenschaftlichen Forschung z.B. Strukturen und Vorgänge bei Menschen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen und veröffentlichen Forschungsergebnisse. Aus diesen Erkenntnissen können neue Technologien oder Arzneistoffe in der Entwicklung erzeugt werden.

Forschung:

Sie führen Untersuchungen an und mit lebenden Organismen durch. Beispielsweise studieren sie den molekularen Aufbau und die Struktur von Zellbestandteilen sowie Stoffwechselvorgänge in Mikroorganismen und tierischen bzw. pflanzlichen Zellen. Ziel ist es etwa herauszufinden, welche Gensequenzen bei einer Krankheit verändert sind. Anhand der Ergebnisse können auch Medikamente bzw. Impfstoffe entwickelt werden, die an diesen veränderten Stellen angreifen.

Entwicklung:

In der pharmazeutischen oder biotechnologischen Produktion tätige Biologen und Biologinnen übertragen z.B. Forschungsergebnisse auf den Betriebsmaßstab. Bei diesem sogenannten Scale-up suchen sie nach technisch realisierbaren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Herstellungswegen für neue Produkte und testen die Ergebnisse aus dem Entwicklungslabor unter Praxisbedingungen.

Verdienst:

  • Mit Biologielaborant Ausbildung: ~2.000€
  • Abgeschlossenem Studium: ~3.500€
  • Promotion: Gehaltsplus um 10 %

Mögliche Arbeitgeber:

  • Hochschulen und Forschungsinstitute
  • Unternehmen der Pharma- und Chemieindustrie
  • im Gesundheitswesen, z.B. in Laboratorien von Krankenhäusern

Benötigte Qualifikationen:

Grundlegende Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Biologie oder eine Ausbildung zur/m Technischen Assistente/in. Führungspositionen oder spezialisierte Aufgabenstellungen in Wissenschaft und Forschung erfordern meist ein Masterstudium, ggf. auch die Promotion oder Habilitation.

Sonstige Zugangsbedingungen:

  • Bei eigenverantwortlicher Tätigkeit im Pflanzenschutz ist der Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben. Dieser wird i.d.R. mit dem erfolgreichen Studienabschluss erbracht.
  • Wer mit Erregern anzeigepflichtiger Tierseuchen arbeitet, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die geforderte Sachkenntnis wird i.d.R. durch den erfolgreichen Studienabschluss und eine dreijährige, einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen.
  • Für die Tätigkeit als Projektleiter/in in gentechnischen Anlagen muss die erforderliche Sachkunde durch einen einschlägigen Hochschulabschluss, die entsprechende Berufspraxis und die Teilnahme an einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Weiterbildungsveranstaltung nachgewiesen werden.

Weiterführende Links: