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Sonstige
Drittmittel sonstiger Zuwendungs- oder Auftraggeber
- Im Bereich der sonstigen Zuwendungs- und Auftraggeber ist zu unterscheiden zwischen
- Zuwendungen für ein nichtwirtschaftliches Vorhaben, z.B. VWStiftung oder DAAD und
- Aufträgen von einer Firma über wirtschaftliche Tätigkeiten, z.B. Durchführung einer Auftragsforschung oder einer forschungsnahen Dienstleistung.
- Bitte setzen Sie sich in beiden Fällen bereits vor der konkreten Vertragsverhandlung mit dem Zuwendungs- bzw. Auftraggeber mit den Kolleginnen der Geschäftsstelle in Verbindung, damit wir Ihnen die Vertragsmuster der LMU sowie die erforderliche Kostenkalkulation zur Verfügung stellen können.
- Im nächsten Schritt werden in Abstimmung mit der Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen vorbereitet und zur Prüfung und Genehmigung an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet:
- Drittmittelanzeige,
- Angebot oder Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Budget,
- Kostenkalkulation,
- ggf. Geheimhaltungsvereinbarung,
- ggf. Zuwendungsbescheid,
- ggf. Drittmittel-/Vertrag im Entwurf,
- Einverständniserklärung und
- Verpflichtungserklärung.
Projektabwicklung
- Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
- Einrichten einer Anordnungsstelle,
- Mittelanforderung oder Rechnungsstellung,
- Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
- Finanzieller Abschluss.
- Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung bitte insbesondere
- den Zuwendungsbescheid des Drittmittelgebers oder den mit ihm abgeschlossenen Drittmittel-/Vertrag,
- die Förder-/Verwendungsrichtlinien und ggf. weitere, allgemeine und besondere Nebenbestimmungen des Zuwendungsgebers sowie
- den dem Zuwendungsbescheid oder Drittmittelvertrag zu Grunde liegenden Antrag oder/und Vorhabenbeschreibung in der maßgeblichen Fassung.
- Mit dem Drittmittelvorhaben darf erst begonnen werden nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Drittmittelvertrags durch die Dezernatsleitung VII „Haushalt und Finanzen“ und grundsätzlich nicht vor Beginn des vereinbarten Durchführungszeitraums.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.