Fakultät für Biologie
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Sonstige

Drittmittel sonstiger Zuwendungs- oder Auftraggeber

  • Im Bereich der sonstigen Zuwendungs- und Auftraggeber ist zu unterscheiden zwischen
  1. Zuwendungen für ein nichtwirtschaftliches Vorhaben, z.B. VWStiftung oder DAAD und
  2. Aufträgen von einer Firma über wirtschaftliche Tätigkeiten, z.B. Durchführung einer Auftragsforschung oder einer forschungsnahen Dienstleistung.
  • Bitte setzen Sie sich in beiden Fällen bereits vor der konkreten Vertragsverhandlung mit dem Zuwendungs- bzw. Auftraggeber mit den Kolleginnen der Geschäftsstelle in Verbindung, damit wir Ihnen die Vertragsmuster der LMU sowie die erforderliche Kostenkalkulation zur Verfügung stellen können.
  • Im nächsten Schritt werden in Abstimmung mit der Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen vorbereitet und zur Prüfung und Genehmigung an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet:
    • Drittmittelanzeige,
    • Angebot oder Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Budget,
    • Kostenkalkulation,
    • ggf. Geheimhaltungsvereinbarung,
    • ggf. Zuwendungsbescheid,
    • ggf. Drittmittel-/Vertrag im Entwurf,
    • Einverständniserklärung und
    • Verpflichtungserklärung.

Projektabwicklung

  • Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
    • Einrichten einer Anordnungsstelle,
    • Mittelanforderung oder Rechnungsstellung,
    • Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
    • Finanzieller Abschluss.
  • Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung bitte insbesondere
    • den Zuwendungsbescheid des Drittmittelgebers oder den mit ihm abgeschlossenen Drittmittel-/Vertrag,
    • die Förder-/Verwendungsrichtlinien und ggf. weitere, allgemeine und besondere Nebenbestimmungen des Zuwendungsgebers sowie
    • den dem Zuwendungsbescheid oder Drittmittelvertrag zu Grunde liegenden Antrag oder/und Vorhabenbeschreibung in der maßgeblichen Fassung.
  • Mit dem Drittmittelvorhaben darf erst begonnen werden nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Drittmittelvertrags durch die Dezernatsleitung VII „Haushalt und Finanzen“ und grundsätzlich nicht vor Beginn des vereinbarten Durchführungszeitraums.
  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.