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EU
Mittel der Europäischen Union
- Die Kolleginnen und Kollegen des Teams Internationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung bieten Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von EU-Projekten. Den Kontakt stellen wir bei Interesse gerne für Sie her.
- Bitte kontaktieren Sie für geplante Vorhaben in Ihrem Bereich die Geschäftsstelle frühzeitig, aufgrund der erforderlichen Folgekostenbestätigung, die mit dem Antrag einzureichen ist.
- Nach Bewilligung des Projektes werden durch die Geschäftsstelle die Drittmittelanzeige sowie die Verpflichtungserklärung erstellt und an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet.
- Ferner bitten wir Sie, alle an der Durchführung des Drittmittelvorhabens Beteiligten auf Seiten der LMU jeweils eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese in der Geschäftsstelle vorzulegen.
Projektabwicklung
- Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
- Einrichten einer Anordnungsstelle,
- Erstellen von Finanzberichten,
- Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
- Finanzieller Abschluss.
- Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung insbesondere
- die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) der Europäischen Kommission nebst den Allgemeinen Bedingungen,
- den dem Grant Agreement zu Grunde liegende Description of Work,
- den Guide to Financial Issues relating to FP7 Indirect Actions bzw. für Horizon 2020 das Annotated Grant Agreement sowie
- die Leitfäden zur Projektabwicklung des Referats Internationale Förderprogramme.
- Mit dem Projekt kann grundsätzlich begonnen werden, sobald das Grant Agreement unterzeichnet ist.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.