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DFG
Zuwendungen der DFG
- Die Kolleginnen und Kollegen des Teams Nationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung bieten Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von DFG-Projekten und stellen die entsprechenden DFG-Vordrucke zur Verfügung. Den Kontakt stellen wir bei Interesse gerne für Sie her.
- Nach Bewilligung des Projektes werden durch die Geschäftsstelle die Drittmittelanzeige sowie die Verpflichtungserklärung erstellt und an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet.
- Ferner bitten wir Sie, alle an der Durchführung des Drittmittelvorhabens Beteiligten auf Seiten der LMU jeweils eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese in der Geschäftsstelle vorzulegen.
Projektabwicklung
- Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
- Einrichten einer Anordnungsstelle,
- Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen,
- Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
- Finanzieller Abschluss.
- Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung insbesondere
- den Zuwendungsbescheid (Bewilligung) der DFG inkl. aller Nebenbestimmungen,
- den dem Zuwendungsbescheid zu Grunde liegenden Antrag sowie
- die maßgeblichen Verwendungsrichtlinien der DFG.
- Mit dem Projekt kann grundsätzlich begonnen werden, sobald der Zuwendungsbescheid der DFG eingegangen ist.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.
Weitere Förderprogramme der DFG
- Für Informationen zu weiteren Förderprogrammen der DFG, z.B. DFG-Forschergruppen, Sachbeihilfen mit Modul "Eigene Stelle", Emmy-Noether-Programm oder Heisenberg-Programm, stellen wir ebenfalls sehr gerne den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen des Teams Nationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung her.
- Bitte kontaktieren Sie für geplante Vorhaben in Ihrem Bereich die Geschäftsstelle frühzeitig aufgrund der erforderlichen Arbeitgebererklärung, die mit dem Antrag einzureichen ist