BMBF
Zuwendungen des Bundes
- Die Kolleginnen und Kollegen des Teams Nationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung bieten Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von BMBF-Projekten. Den Kontakt stellen wir bei Interesse gerne für Sie her.
- Nach Bewilligung des Projektes werden durch die Geschäftsstelle die Drittmittelanzeige sowie die Verpflichtungserklärung erstellt und an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet.
- Ferner bitten wir Sie, alle an der Durchführung des Drittmittelvorhabens Beteiligten auf Seiten der LMU jeweils eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese in der Geschäftsstelle vorzulegen.
Projektabwicklung
- Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
- Einrichten einer Anordnungsstelle,
- Erstellen von Zahlungsanforderungen und Verwendungsnachweisen,
- Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
- Finanzieller Abschluss.
- Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung insbesondere
- den Zuwendungsbescheid des Bundes oder eines beauftragten Projektträgers (PT),
- die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung,
- die besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Aufgabenbasis,
- den dem Zuwendungsbescheid zu Grunde liegenden Antrag sowie
- die maßgeblichen Förderrichtlinien des Drittmittelgebers.
- Mit dem Projekt kann grundsätzlich begonnen werden, sobald der Zuwendungsbescheid des Bundes eingegangen ist.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.